Überblick: Was darf ins Handgepäck?

Wer nur mit Handgepäck fliegt, muss einiges beachten. Nicht nur sind Größe und Gewicht beschränkt, auch ist der Inhalt bedeutsam. Bei einigen Gegenständen würde man denken, dass sie eigentlich nichts im Handgepäck zu suchen haben, aber dennoch erlaubt sind.

Was hat es mit der 100ml Regelung auf sich?

Viele Passagiere reagieren empört, wenn ihnen Flüssigkeiten über 100ml Fassungsvermögen abgenommen werden. Der Anschlag vom 11. September 2001 führte zur Verschärfung der Regeln, was im Handgepäck erlaubt ist. Nach einem versuchten Anschlag in Großbritannien im Jahr 2006 bei dem Flüssigsprengstoff in Getränkeflaschen ins Flugzeug gebracht werden sollte, wurden die Flüssigkeitsregeln auf 100ml verschärft.

Allerdings gibt es auch diverse Gegenstände, die auf dem ersten Blick nicht ins Flugzeug gehören, die erlaubt sind. Dazu gehören neben Feuerzeugen und Streichhölzern auch Nagelscheren und Einwegrasierer. Das Luftfahrt Bundesamt (LBA) hat eine Tabelle mit allen erlaubten Gefahrgegenständen.

Wer macht die Regeln?

Grundsätzlich handelt es sich bei den Regeln um EU-Vorgaben, wobei die Gegenstände der aktuellen Gefahrenlage angepasst sind. Das bedeutet also auch, dass diese im Bedarfsfall verändert werden können. Es gibt eine Durchführungsverordnung von der EU-Kommission, in welcher die detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit festgelegt sind. Danach wird entschieden, was im Handgepäck erlaubt oder verboten ist. 

Wichtig ist auch, sich über die Rechtsgrundlagen von Ländern außerhalb der EU zu informieren, bevor man seine Reise antritt. Denn diese Bestimmungen können von Land zu Land unterschiedlich sein. 

Was darf sonst noch ins Handgepäck?

  • Messer, Scheren, Nagelfeilen mit einer Klingenlänge unter 6cm
  • E-Rasierer ohne Klingen
  • Lockenstab, Glätteisen, Fön
  • Alkoholische Getränke (max. 100ml bzw. 5 Liter aus dem Dutyfreeshop)
  • Energiesparlampen, Taschenlampen, Tauchlampen
  • bis zu 2,5kg Trockeneis
  • Spritzen mit ärztlicher Bestätigung
  • Campingkocher ohne Brennstoff, hierfür ist allerdings eine Erlaubnis der Airline erforderlich
  • elektrisches Kinderspielzeug
  • Feuerzeug oder Streichhölzer, jeweils ein Stück pro Person
  • Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus mit einem Lithiumgehalt geringer als 2 g und 100 Wh
  • Wander- und Trekkingstöcke

Was darf nicht ins Handgepäck?

  • Pistolen und Waffen
  • Munition
  • Kinderspielzeug, das man mit Waffen verwechseln könnte (Anscheinswaffe)
  • Messer, Scheren, Nagelfeilen mit Klingenlänge von mehr als 6 cm
  • Rasierklingen
  • Akkuschrauber, Bohrmaschine, Bohraufsätze
  • Pfefferspray, Elektroschocker
  • Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus mit einem Lithiumgehalt von mehr als 2 g und über 100 Wh
  • Feuerwerkskörper
  • Aktenkoffer mit Alarmsicherung
  • Kleines medizinisches Thermometer mit Quecksilber
  • Stricknadeln
  • Skateboard, Schlittschuhe
  • Gegenstände, die als (Schlag)Waffe verwendet werden können (z.B. Golfschläger, Stative)
  • chemische, giftige, entflammbare, explosive Stoffe

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