Eine Pauschalreise ist in Deutschland nicht fest definiert, sondern im BGB festgeschrieben als
[…] eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. […]
§ 651a Abs.2 BGB
Als Reiseleistungen angesehen werden dabei
- die Beförderung von Personen
- die Beherbergung, außer wenn sie Wohnzwecken dient (im juristische Sinne ist damit die Miete einer Ferienwohnung ausgeschlossen),
- die Vermietung von vierrädrigen Kraftfahrzeugen oder von Krafträdern, sowie
- jede touristische Leistung.
Nicht zu den Reiseleistungen gehören hingegen Reisebestandteile wie z.B.
- Gepäckbeförderung,
- Zugang zum hoteleigenen Fitnessbereich oder
- Reiseversicherungen
Weitere wichtige Merkmale für eine Pauschalreise sind ein Gesamtreisepreis, also eine gemeinsame Rechnung für die Reiseleistungen sowie ein einziger Vertragspartner, also der Reiseveranstalter.